Himmler 22171 ارسال شده در 15 دی، 2011 "Arbeiten ohne das Abführen von Steuern und Abgaben"- So verstehen viele Menschen das Wort Schwarzarbeit. In dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist aber nur ein Teil von dem, was wir allgemein unter Schwarzarbeit verstehen, als Schwarzarbeit bezeichnet Auf der anderen Seite wundert man sich, daß einige Gesetzesverstöße als Schwarzarbeit bezeichnet werden, die im Sprachgebrauch nicht unter diesen Begriff fallen Es gibt nach § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit drei Formen von Schwarzarbeit 1
Himmler 22171 مالک ارسال شده در 15 دی، 2011 Leistungsmissbrauch Wer Leistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Pflegegeld, Sozialhilfe etc. bekommt, muß der staatlichen Stelle, von der er die Leistung bezieht, jede relevante Änderung seiner Einkommenslage mitteilen. Wer also Arbeitslosengeld bekommt, muß dem Arbeitsamt mitteilen, wenn eine Arbeit angenommen wird. Ansonsten liegt Schwarzarbeit vor 1
Himmler 22171 مالک ارسال شده در 15 دی، 2011 Fehlende Gewerbeeintragung Wer als Selbständiger eine entsprechende Gewerbeanmeldung unterläßt, der ist nach dem Gesetz ein Schwarzarbeiter. Die Gewerbeanmeldung wird häufig unterlassen, um sich der Steuer und Abgabenlast zu entziehen 1
Himmler 22171 مالک ارسال شده در 15 دی، 2011 Fehlender Eintrag in die Handwerksrolle Wer ohne Eintragung einen Handwerksbetrieb als stehendes Gewerbe ausübt und entgegen der Handwerksordnung keine Eintragung in der Handwerksrolle erlangt hat, ist laut dem Gesetz ein Schwarzarbeiter. Dieser Sachverhalt ist recht unbekannt. Diese Bürger betrügen den Staat um keine einzige Mark. Schwarzarbeiter kann man also auch dann sein, wenn man seine Steuern und Abgaben vollständig bezahlt. In § 4 geht der Gesetzgeber noch weiter: Allein die Werbung in den Medien kann nach dem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellen 1
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